Heute Mittag machte ich auf einer Fahrradtour und hatte bereits 30 km hinter mir. Als ich ein McDonalds sah (Celle/B214), dachte ich mir, dass so ein Cheeseburger nicht schaden könne.
Da ich nirgends ein Verbotsschild entdecken konnte und ich mit dem Fahrrad schließlich
fahre, bog ich kurzerhand in den Drive-In ab. 20 kg Gepäck in den Packtaschen wollte ich weder unbeaufsichtigt am Fahrrad lassen, noch mit mir herum schleppen.
Die Bestellaufnahme verlief wie immer reibungslos, doch als ich an der Kasse bezahlen wollte, dann das Entsetzen: Der Herr meinte, er dürfe wegen der Sicherheit keine Fahrradfahrer bedienen. Ich argumentierte, dass nirgends ein Verbotsschild stünde, worauf er für mich eine Ausnahme machte. Wenn es verboten ist, dann müssen sie es schließlich auch dranschreiben. Der Herr könnte zwar von seinem Hausrecht gebrauch machen, aber für moralisch korrekt würde ich das nicht halten.

Aber es kommt noch schlimmer, wie ich nachträglich bemerken musste: Die Tüte, welche ich am nächsten Schalter entgegen nahm, enthielt etwas mit einer Cheeseburger-Verpackung. Aus der Quittung (siehe Bild) ging dies ebenfalls hervor (hatte ich schließlich auch bestellt). Doch als ich nach Verlassen des Geländes in meinen saftigen Burger hineinbeißen wollte, war es nicht zu übersehen, dass der Käse fehlte.
Mir war die ganze Sache dann zu doof und ich habe ihn trotzdem gegessen. Außerdem hatte ich schon weitaus schlimmeres bei McDonalds und BurgerKing erlebt.
Fazit: Fahrt ruhig mit dem Fahrrad in den Drive-In, solange ihr keine Verbotsschilder sehen könnt, sonst lernen es die Leutchens nie.
LG Matthias
Fakt ist, dass es für Straßen eine StVO gibt. In diesem Fall handelt es sich um privates Gelände, sie müssten also eine Hausordnung o.ä. an der Einfahrt anbringen. Auf's Nötigste reduziert würde dies ein Schild "Nur für KFZ" an der Einfahrt zum Drive-In bedeuten.
Gruß, Sven
PS: Auf einem Fußweg dürfen sich übrigens nicht nur Fußgänger bewegen.
sehr spät aber dennoch muss ich die widersprechen. Was sich auf der Straße bewegen darf und was nicht ist geregelt im Gesetzt, Stichpunkt StVo. McDonalds unterliegt dieser nicht. Auch nicht wie ein Parkplatz bei Medimarkt oder sonst wo auf einem Grundstück. Damit greift dort die StVo nicht. Auch wenn das dort mit einem Schild steht. Völlig wumpe! Gesetz sagt "ich gelte nur für öffentliche und nicht private/firmliche Bereiche".
McDoof hat Hausrecht klar und die können auch sagen, "Nö dich bedine ich nicht". Es gibt kein RECHT auf ein Kauf oder Verkauf. Sollte mal zwar erwogen werden, aber Tatsache bleibt es nun mal. Wenn die von McDoof das nicht wollen, dann wollen die es halt nicht. Egal ob Schild oder ob BobbyCar. Drive ist nicht juristisch definiert.
Von daher, macht es, wenn sie euch nicht bedienen wollt, dann holt den Filialleiter und meckert und wenn immer noch nein, dann habt ihr Pech gehabt. Aber bitte nicht mit "ich drive ja" oder alles was "drivet"
Wenn die Straße die rund um bis dorthin führt für Fahrräder geeignet ist sehe ich keinen praktischen Grund diese auf einmal im Drive-In zu verbieten. Man kann ja nicht mal das Problem nennen - "Sicherheit" alleine definiert noch keine "Unsicherheit" die vom Fahrrad, aber nicht von anderen Fahrzeugen ausgeht.